Bürgerliche Wählergemeinschaft Sinntal
BWG zum Investitionsförderprogramm 20.04.2009
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BWG zum Investitionsförderprogramm und Schwimmbad Altengronau 20.04.2009

Sinntal, den 20.04.2009

BWG-Fraktion am 20.4.09 zum Investitionsförderprogramm und Schwimmbad Altengronau

 

„Wenn es süßen Brei regnet, soll man den großen Löffel nehmen und zugreifen!“ Das Zukunftsinvestitionsgesetz des Landes Hessen bringt erfreulicher Weise Geld in die Gemeindekasse, mit dem bei der Beschlussfassung des Haushaltes keiner von uns gerechnet hat.

Nun darf man dabei aber nicht übersehen, dass sich auch die Gemeinde Sinntal mit einem Anteil beteiligen muss. An den 677.000 Euro Landesmitteln und 209.000 Euro Bundesmittel, also von der Gesamtsumme in Höhe von 887.000 € muss die Gemeinde 140.000 Euro selbst tragen. Da dieses Geld aber als Darlehen zinsfrei auf 30 Jahre gewährt wird, ist die jährliche Belastung von 4.673 € ein verschwindend kleine Belastung im Vergleich zum möglichen Nutzen.

Was bei dem ganzen wohl nicht nur unserer BWG-Fraktion nicht gefällt, ist der wieder sehr kurzfristige Zeitraum, in dem hier von uns gravierende Entscheidungen getroffen werden müssen. Wir werden darauf nochmals zurück kommen. Auch die Art der Beschlussfassung, das hier in unserem Falle 8 Maßnahmen mit einem Gesamtwert von immerhin 1,3 Millionen Euro in Form einer einzigen tabellarischen Gesamt-Aufstellung verabschiedet werden müssen, findet unsere Fraktion nicht in Ordnung. Wir müssen aber in den sauren Apfel beißen, da die Bestimmungen anderweitig beschlossen wurden.

Die BWG-Fraktion hat sich mit der Vorlage des Gemeindevorstandes und den einzelnen Punkten sehr eingehend befasst. Nach gründlicher Beratung können wir mit Ausnahme eines Punktes alle vorgeschlagenen Maßnahmen voll mittragen, wohl wissend, dass noch viele andere Maßnahmen in den Katalog aufgenommen werden könnten.

Mit einem Punkt aus der Vorlage haben wir jedoch große Probleme, und zwar mit der Sanierung des Freischwimmbades in Altengronau. Vorab möchten wir unseren Kollegen und Kolleginnen der CDU- und SPD-Fraktion jedoch bestätigen, dass sie sich bemüht haben, hier einen Konzeptvorschlag zu erstellen, und wir sehen auch, dass auch sie durch die entstandene Zeitschiene unter Druck geraten sind. Hier zeigt sich aber auch, dass eine rechtzeitige kollegiale Zusammenarbeit mit allen Fraktionen des Hauses wohl der bessere Weg gewesen wäre.

So musste unsere Fraktion erst um Informationen für die heutige Vorlage nachfragen, da aus den uns vorliegenden Unterlagen nur zu ersehen war, dass wir 600.000 € genehmigen sollten. Diese Informationen wurden uns dann auf unsere Nachfrage hin auch durch den Kollegen Günter Walther in Form eine Präsentation zugestellt und der Kollege Oliver Habekost hat uns in unserer Fraktionssitzung besucht und versucht, hier Aufklärung zu betreiben.

Hierfür bedanken wir uns ausdrücklich. Fest steht jedoch: Die in unserer Fraktion entstandenen Fragen können unter dem vorhandenen Zeitdruck nicht ausreichend beantwortet werden.

Die BWG-Fraktion hat sich in einer harten, aber sachlichen Debatte mit der Problematik Schwimmbad Altengronau befasst. Und hierzu gilt es, einige Eckpunkte und Aussagen unserer Fraktion in den letzten beiden Jahren festzuhalten:

1. Die Haushaltslage der Gemeinde Sinntal verbietet uns eigentlich jeglichen Luxus und unsere Gemeinde kann sich daher auch ein zweites Schwimmbad nicht leisten. Wie es um unseren Haushalt bestellt ist, dazu müsste eigentlich unser Bürgermeister etwas sagen, denn die Folgen der wirtschaftlichen Situation auch im Zusammenhang mit den Firmen Tabbert und Plastal, haben gravierenden Einfluss, und zwar nicht zum besseren der Finanzmittel in unserer Gemeinde.

2. Die BWG-Fraktion hat aber auch gesagt, dass sie niemanden etwas weg nehmen will, wenn es eine vernünftige Lösung gibt.

Die BWG-Fraktion hat bei der damalige Präsentation durch das Ing.-Büro Grafinger in Altengronau auch ausgeführt, dass sie die Idee eines Naturbades als Alternatives Angebot zum Freibad in Sterbfritz mit Hinblick auf den Fremdenverkehr und als Infrastrukturmaßnahme durchaus mittragen könnte, wenn sich die Kosten im Rahmen von 300.000 € bis maximal 400.000 € bewegen. Darüber hinaus müssen die Unterhaltungskosten drastisch gesenkt werden.

Nun zu den Fakten und Informationen, welche uns vorliegen und den damit für die BWG-Fraktion verbundenen offenen Fragen:

Vorgesehen sind Gesamtkosten von 600.000 €, wobei für berechnete Kosten 466.000 € erforderlich sind und eine Kalkulationsreserve von 134.000 € veranschlagt wird.

Wir würden also hier 134.000 € Euro als Blankoscheck ausstellen, obwohl in den Kostenberechnungen bereits eine Kalkulationsreserve von 20.000 € eingerechnet ist. Unsere Frage lautet also, wie sicher sind die Berechnungen eigentlich? Wenn man den Berechnungen der Fachleute vertrauen würde, warum dann diese hohe Reserve von rund 28 %?

Hätte man die Summe auf 500.000 € angesetzt, was immer noch eine Reserve von 34.000 € + den 20.000 € aus der Kostenberechnung selbst, also insgesamt 54.000 € Kalkulationsreserve bedeuten würde, wäre im Rahmen der Landesmittel durchaus eine weitere Maßnahme in Höhe von 100.000 € in unserer Gemeinde finanzierbar gewesen und Maßnahmen gäbe es genügend.

Ein weiterer und sehr wichtiger Punkt sind die Betriebs- und Personalkosten:
diese werden laut Präsentation sehr stark vermindert! Gut, im Bezug auf die Energiekosten ist dies durchaus nachvollziehbar. Was uns aber Probleme bereitet, sind die Personalkosten! So wird in der Präsentation auch das Mitwirken eines Fördervereins eingerechnet, welcher die Pflegearbeiten übernimmt, nur - ein ordnungsgemäßer Förderverein besteht zurzeit nicht. Kommt er überhaupt zu Stande? Welche Verpflichtungen werden von ihm übernommen? Was passiert, wenn der Förderverein sich wieder auflöst?

Die Aussage, dass kein Bademeister im herkömmlichen Sinne benötigt wird, und so nur Kosten für eine Aufsichtsperson praktisch von Mai bis Mitte September anfallen, mag stimmen. Gleichzeitig wird aber auch die Nutzung der Fläche im Winter zum Eislaufen in den Raum gestellt, soll in dieser Zeit dann keine Aufsicht vorhanden sein? Dies können wir uns nicht vorstellen.

Eine andere Frage unserer Fraktion lautet:
Wie ist sicher gestellt, dass nach einer evtl. Fertigstellung dieser Baumaßnahme im vorgesehenen Kostenrahmen keine weiteren Investitionskosten auf die Gemeinde zukommen?! Zum Beispiel Verfüllung der Katakomben unter dem Becken, was einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten würde !! So zum Beispiel die Aussage über den Aufbereitungsteich: Durch die Lage im Hochwasserbereich muss der Teich herausgehoben werden. Sind diese Kosten in der normalen Kostenberechnung schon enthalten? Wir können dies nicht erkennen! Wir würden daher Sie, Herr Bürgermeister Ulrich bitten, Ihre Aussage aus dem Bau- und Planungsausschuss hinsichtlich weiterer Investitionen, welche ja in diese Richtung ging, dass die Gemeinde Sinntal keine weiteren Investitionskosten übernehmen wird, hier nochmals vor zu tragen.

Eine Wiederholung mit den Kostenüberschreitungen wie bei der Errichtung des Bades, als man mit 1 Million DM angefangen und dann bei rund 2,6 Millionen DM gelandet ist, darf es nicht geben.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion hätte noch viele weitere Fragen zu diesem Projekt, jedoch es soll hier und heute genügen. Sie können erkennen, dass wir durchaus neutral und sachlich mit diesem Punkt umgegangen sind.
Unsere Fraktion kann diesen Punkt aber nach derzeitigen Wissenstand nicht mittragen.

Wenn wir überhaupt zustimmen würden, dann nur in Anbetracht der Tatsache, dass durch das Investitionsprogramm und das Anspardarlehen eine Realisierung ohne große Zinsaufwendungen möglich ist. Trotzdem muss auch dieses Darlehen zurückgezahlt werden, was unseren Haushalt ebenso belastet, wie die Zukünftigen Abschreibungen.

Darüber hinaus wären folgende Punkte für die BWG-Fraktion zwingende Voraussetzung:

1. Das Naturbad wird durch die Gemeinde Sinntal errichtet, wobei nur die dringend notwendigen und erforderlichen Maßnahmen für die Errichtung ausgeführt werden.

2. Nach Fertigstellung des Bades wird ein Förderverein vertraglich als Betreiber installiert. Dieser ist für den laufenden Betrieb einschl. Pflege und der Unterhaltung zuständig.

3. Die Gemeinde Sinntal beteiligt sich jährlich mit einem festgesetzten, einmaligen Zuschuss, der noch zu vereinbaren ist. Alle weiteren Unter-haltungs- und evtl. Investitionskosten sind durch den Betreiber zu erwirtschaften.

Da diese Punkte zurzeit alle offen sind, wird sich die BWG-Fraktion bei der Abstimmung der Stimme enthalten, da wir ja wie zuvor bereits erwähnt haben, den restlichen Punkten in der Vorlage des Gemeindevorstandes zustimmen.

Nachbemerkung als Information:
Bedingt durch den Abstimmungsmodus hätte die BWG-Fraktion mit einem NEIN auch die weiteren Maßnahmen wie z.B. den Ausbau des Kindergarten in Sterbfritz und alle anderen geplanten Maßnahmen abgelehnt. Dies war nicht in unserem Sinn. Eine saubere und klare Sache wäre eine Abstimmung über jedes einzelne Projekt gewesen, dies wurde aber durch den Gesetzgeber nicht zugelassen.