BWG zum Investitionsförderprogramm und Schwimmbad Altengronau 20.04.2009
Sinntal, den 20.04.2009
BWG-Fraktion am 20.4.09 zum Investitionsförderprogramm und Schwimmbad Altengronau
„Wenn es süßen Brei regnet, soll man den großen
Löffel nehmen und zugreifen!“ Das Zukunftsinvestitionsgesetz des
Landes Hessen bringt erfreulicher Weise Geld in die Gemeindekasse,
mit dem bei der Beschlussfassung des Haushaltes keiner von uns
gerechnet hat.
Nun darf man dabei aber nicht übersehen, dass sich auch die
Gemeinde Sinntal mit einem Anteil beteiligen muss. An den 677.000
Euro Landesmitteln und 209.000 Euro Bundesmittel, also von der
Gesamtsumme in Höhe von 887.000 € muss die Gemeinde 140.000 Euro
selbst tragen. Da dieses Geld aber als Darlehen zinsfrei auf 30
Jahre gewährt wird, ist die jährliche Belastung von 4.673 € ein
verschwindend kleine Belastung im Vergleich zum möglichen
Nutzen.
Was bei dem ganzen wohl nicht nur unserer BWG-Fraktion nicht
gefällt, ist der wieder sehr kurzfristige Zeitraum, in dem hier von
uns gravierende Entscheidungen getroffen werden müssen. Wir werden
darauf nochmals zurück kommen. Auch die Art der Beschlussfassung,
das hier in unserem Falle 8 Maßnahmen mit einem Gesamtwert von
immerhin 1,3 Millionen Euro in Form einer einzigen tabellarischen
Gesamt-Aufstellung verabschiedet werden müssen, findet unsere
Fraktion nicht in Ordnung. Wir müssen aber in den sauren Apfel
beißen, da die Bestimmungen anderweitig beschlossen wurden.
Die BWG-Fraktion hat sich mit der Vorlage des Gemeindevorstandes
und den einzelnen Punkten sehr eingehend befasst. Nach gründlicher
Beratung können wir mit Ausnahme eines Punktes alle vorgeschlagenen
Maßnahmen voll mittragen, wohl wissend, dass noch viele andere
Maßnahmen in den Katalog aufgenommen werden könnten.
Mit einem Punkt aus der Vorlage haben wir jedoch große Probleme,
und zwar mit der Sanierung des Freischwimmbades in Altengronau.
Vorab möchten wir unseren Kollegen und Kolleginnen der CDU- und
SPD-Fraktion jedoch bestätigen, dass sie sich bemüht haben, hier
einen Konzeptvorschlag zu erstellen, und wir sehen auch, dass auch
sie durch die entstandene Zeitschiene unter Druck geraten sind.
Hier zeigt sich aber auch, dass eine rechtzeitige kollegiale
Zusammenarbeit mit allen Fraktionen des Hauses wohl der bessere Weg
gewesen wäre.
So musste unsere Fraktion erst um Informationen für die heutige
Vorlage nachfragen, da aus den uns vorliegenden Unterlagen nur zu
ersehen war, dass wir 600.000 € genehmigen sollten. Diese
Informationen wurden uns dann auf unsere Nachfrage hin auch durch
den Kollegen Günter Walther in Form eine Präsentation zugestellt
und der Kollege Oliver Habekost hat uns in unserer Fraktionssitzung
besucht und versucht, hier Aufklärung zu betreiben.
Hierfür bedanken wir uns ausdrücklich. Fest steht jedoch: Die in
unserer Fraktion entstandenen Fragen können unter dem vorhandenen
Zeitdruck nicht ausreichend beantwortet werden.
Die BWG-Fraktion hat sich in einer harten, aber sachlichen Debatte
mit der Problematik Schwimmbad Altengronau befasst. Und hierzu gilt
es, einige Eckpunkte und Aussagen unserer Fraktion in den letzten
beiden Jahren festzuhalten:
1. Die Haushaltslage der Gemeinde Sinntal verbietet uns eigentlich
jeglichen Luxus und unsere Gemeinde kann sich daher auch ein
zweites Schwimmbad nicht leisten. Wie es um unseren Haushalt
bestellt ist, dazu müsste eigentlich unser Bürgermeister etwas
sagen, denn die Folgen der wirtschaftlichen Situation auch im
Zusammenhang mit den Firmen Tabbert und Plastal, haben gravierenden
Einfluss, und zwar nicht zum besseren der Finanzmittel in unserer
Gemeinde.
2. Die BWG-Fraktion hat aber auch gesagt, dass sie niemanden etwas
weg nehmen will, wenn es eine vernünftige Lösung gibt.
Die BWG-Fraktion hat bei der damalige Präsentation durch das
Ing.-Büro Grafinger in Altengronau auch ausgeführt, dass sie die
Idee eines Naturbades als Alternatives Angebot zum Freibad in
Sterbfritz mit Hinblick auf den Fremdenverkehr und als
Infrastrukturmaßnahme durchaus mittragen könnte, wenn sich die
Kosten im Rahmen von 300.000 € bis maximal 400.000 € bewegen.
Darüber hinaus müssen die Unterhaltungskosten drastisch gesenkt
werden.
Nun zu den Fakten und Informationen, welche uns vorliegen und den
damit für die BWG-Fraktion verbundenen offenen Fragen:
Vorgesehen sind Gesamtkosten von 600.000 €, wobei für berechnete
Kosten 466.000 € erforderlich sind und eine Kalkulationsreserve von
134.000 € veranschlagt wird.
Wir würden also hier 134.000 € Euro als Blankoscheck ausstellen,
obwohl in den Kostenberechnungen bereits eine Kalkulationsreserve
von 20.000 € eingerechnet ist. Unsere Frage lautet also, wie sicher
sind die Berechnungen eigentlich? Wenn man den Berechnungen der
Fachleute vertrauen würde, warum dann diese hohe Reserve von rund
28 %?
Hätte man die Summe auf 500.000 € angesetzt, was immer noch eine
Reserve von 34.000 € + den 20.000 € aus der Kostenberechnung
selbst, also insgesamt 54.000 € Kalkulationsreserve bedeuten würde,
wäre im Rahmen der Landesmittel durchaus eine weitere Maßnahme in
Höhe von 100.000 € in unserer Gemeinde finanzierbar gewesen und
Maßnahmen gäbe es genügend.
Ein weiterer und sehr wichtiger Punkt sind die Betriebs- und
Personalkosten:
diese werden laut Präsentation sehr stark vermindert! Gut, im Bezug
auf die Energiekosten ist dies durchaus nachvollziehbar. Was uns
aber Probleme bereitet, sind die Personalkosten! So wird in der
Präsentation auch das Mitwirken eines Fördervereins eingerechnet,
welcher die Pflegearbeiten übernimmt, nur - ein ordnungsgemäßer
Förderverein besteht zurzeit nicht. Kommt er überhaupt zu Stande?
Welche Verpflichtungen werden von ihm übernommen? Was passiert,
wenn der Förderverein sich wieder auflöst?
Die Aussage, dass kein Bademeister im herkömmlichen Sinne benötigt
wird, und so nur Kosten für eine Aufsichtsperson praktisch von Mai
bis Mitte September anfallen, mag stimmen. Gleichzeitig wird aber
auch die Nutzung der Fläche im Winter zum Eislaufen in den Raum
gestellt, soll in dieser Zeit dann keine Aufsicht vorhanden sein?
Dies können wir uns nicht vorstellen.
Eine andere Frage unserer Fraktion lautet:
Wie ist sicher gestellt, dass nach einer evtl. Fertigstellung
dieser Baumaßnahme im vorgesehenen Kostenrahmen keine weiteren
Investitionskosten auf die Gemeinde zukommen?! Zum Beispiel
Verfüllung der Katakomben unter dem Becken, was einen erheblichen
Kostenaufwand bedeuten würde !! So zum Beispiel die Aussage über
den Aufbereitungsteich: Durch die Lage im Hochwasserbereich muss
der Teich herausgehoben werden. Sind diese Kosten in der normalen
Kostenberechnung schon enthalten? Wir können dies nicht erkennen!
Wir würden daher Sie, Herr Bürgermeister Ulrich bitten, Ihre
Aussage aus dem Bau- und Planungsausschuss hinsichtlich weiterer
Investitionen, welche ja in diese Richtung ging, dass die Gemeinde
Sinntal keine weiteren Investitionskosten übernehmen wird, hier
nochmals vor zu tragen.
Eine Wiederholung mit den Kostenüberschreitungen wie bei der
Errichtung des Bades, als man mit 1 Million DM angefangen und dann
bei rund 2,6 Millionen DM gelandet ist, darf es nicht geben.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion hätte noch viele weitere
Fragen zu diesem Projekt, jedoch es soll hier und heute genügen.
Sie können erkennen, dass wir durchaus neutral und sachlich mit
diesem Punkt umgegangen sind. Unsere
Fraktion kann diesen Punkt aber nach derzeitigen Wissenstand nicht
mittragen.
Wenn wir überhaupt zustimmen würden, dann nur in
Anbetracht der Tatsache, dass durch das Investitionsprogramm und
das Anspardarlehen eine Realisierung ohne große Zinsaufwendungen
möglich ist. Trotzdem muss auch dieses Darlehen zurückgezahlt
werden, was unseren Haushalt ebenso belastet, wie die Zukünftigen
Abschreibungen.
Darüber hinaus wären folgende Punkte für die BWG-Fraktion zwingende
Voraussetzung:
1. Das Naturbad wird durch die Gemeinde Sinntal errichtet, wobei
nur die dringend notwendigen und erforderlichen Maßnahmen für die
Errichtung ausgeführt werden.
2. Nach Fertigstellung des Bades wird ein Förderverein vertraglich
als Betreiber installiert. Dieser ist für den laufenden Betrieb
einschl. Pflege und der Unterhaltung zuständig.
3. Die Gemeinde Sinntal beteiligt sich jährlich mit einem
festgesetzten, einmaligen Zuschuss, der noch zu vereinbaren ist.
Alle weiteren Unter-haltungs- und evtl. Investitionskosten sind
durch den Betreiber zu erwirtschaften.
Da diese Punkte zurzeit alle offen sind, wird sich die BWG-Fraktion
bei der Abstimmung der Stimme enthalten, da wir ja wie zuvor
bereits erwähnt haben, den restlichen Punkten in der Vorlage des
Gemeindevorstandes zustimmen.
Nachbemerkung als
Information:
Bedingt durch den Abstimmungsmodus hätte die
BWG-Fraktion mit einem NEIN auch die weiteren Maßnahmen wie z.B.
den Ausbau des Kindergarten in Sterbfritz und alle anderen
geplanten Maßnahmen abgelehnt. Dies war nicht in unserem Sinn. Eine
saubere und klare Sache wäre eine Abstimmung über jedes einzelne
Projekt gewesen, dies wurde aber durch den Gesetzgeber nicht
zugelassen.