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Stellungnahme zur Entwässerungssatzung
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Stellungnahme zur Entwässerungssatzung

Sitzung der Gemeindevertretung am 20.6.2011

Stellungnahme BWG-Fraktion Top. 3 ENTWÄSSERUNGSSATZUNG

Zum wiederholten Male müssen wir die Entwässerungssatzung für die Gemeinde Sinntal neu beschließen. Unsere Fraktion hat, wie wir wohl alle, gespannt auf die Überarbeitung und das Berechnungsergebnis durch das Rechtsanwaltsbüro Rösch gewartet. Dieses wurde uns zwischenzeitlich vorgelegt und ausgiebig erläutert. Das Ergebnis lautete wie bekannt z.B. 4,51€ beim Schaffungsbeitrag für die Sammelleitungen. Für unsere Fraktion ist dies ein klarer Wert, auf den man sich berufen kann.

Nun legt uns der Gemeindevorstand einen Satzungsentwurf vor, in dem die durch das Büro Rösch ermittelten Beträge um 12,5% abgesenkt werden. Für unsere Fraktion ist nicht nachvollziehbar, mit welcher Begründung diese Beträge zu Stande kommen. Warum ausgerechnet 12,5%? Warum nicht 10 oder 20%? Sollen zukünftig alle Beiträge und Abgaben so ausgedeutet werden?

 

Einer unserer BWG-Grundsätze lautet:

So wenig Steuern und Abgaben als möglich, aber auch so viel wie nötig.

Bei einem gesunden Haushalt der Gemeinde Sinntal wären wir durchaus auch dafür, die Beitragssätze und die Belastung für die Bürger so niedrig wie möglich zu halten.

Die Realität sieht aber leider ganz anders aus:

Für das Jahr 2010 hat die Gemeinde Sinntal ein Defizit von 911 Tsd. € ausgewiesen, für das laufende Jahr 2011 steht ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 738 Tsd. € zu Buche, also ein Betrag von rund 1.6 Millionen €. Die Schulden der Gemeinde Sinntal betrugen zum 31.12.2010 rund 13 Millionen € und werden sich bis zum 31.12.2011 auf rund 15.6 Millionen € belaufen. Der Kassenkredit der Gemeinde Sinntal ist zwischenzeitlich auf den Rekordbetrag von 4 Millionen € angestiegen.

Der Zinsaufwand für Kredite beläuft sich für das Jahr 2011 auf 500.000 €!

Dies bedeutet doch, Kolleginnen und Kollegen, dass jeder Cent in der Kasse benötigt wird und hereingeholt werden muss!

 

Und noch eines muss klar und deutlich gesagt werden:

Die Absenkung der Beitragssätze um 12,5% bedeutet ja nicht, dass die Gemeinde dem Bürger etwas schenkt. Im Gegenteil, es muss klar und deutlich gesagt werden, dass diese Absenkung eine Summe von gut 300.000 € bedeutet. Diese 300.000 € werden nur neu verteilt und müssen dann durch alle anderen Bürger der Gemeinde über Steuermittel getragen werden. Und da die Gemeinde Sinntal dieses Geld ja nicht hat, muss dies auch noch durch die Banken finanziert werden. Dies kann und darf nicht sein.

 

Im § 35 Abs. 1 der hessische Gemeindeordnung heißt es:

Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden!

Die BWG-Fraktion versteht unter Gemeinwohl das Wohl für die gesamte Gemeinde Sinntal und fällt ihre Entscheidungen unter dieser Prämisse.

 

Und noch eine Bemerkung: Ein Heiße Luft – Spruch der Politiker, der gerne und oft zitiert wird, lautet doch:

Wir dürfen den Spielraum für die kommenden Generationen nicht weiter einengen oder kaputt machen.

Wenn ich mir aber die Zahlen in Sinntal betrachte, befürchte ich, dass wir auf dem besten Wege sind, dies zu tun.

Aus all den vorgenannten Gründen wird die BWG-Fraktion die vorgelegte Satzung nicht mittragen.

 

Nachbemerkung Fraktionsvorsitzender Hans Gibietz:

Auf Grund unserer Aussagen kommentierte der Pressevertreter der KN: „Querdenken sei erlaubt, aber eine Verweigerungshaltung sei nicht angebracht!“

Hierzu nun mein Kommentar:

Es wäre unserem Land in seiner Geschichte vieles erspart geblieben, wenn viele Bürger oder vor allem Mandatsträger durchaus eine Verweigerungshaltung eingenommen hätten!