Bürgerliche Wählergemeinschaft Sinntal
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INFO zur Bürgerlichen- Wähler- Gemeinschaft

1974 fand die Gründung der BWG durch Johann Heberling statt. Johann Heberling war vom Gründungsjahr an Fraktionsvorsitzender der Bürgerlichen- Wähler-Gemeinschaft "BWG". 1998 gelang es der BWG Fraktion Dank vieler Stimmen der Sinntaler Bürger mit Johann Heberling den neuen Bürgermeister der Gemeinde Sinntal in der ersten Bürgermeisterdirektwahl zu stellen. Er gewann die Wahl in einem zweiten Wahlgang deutlich. Heberling trat dann im Jubiläumsjahr, im Januar 1999 sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Sinntal an. Die BWG Fraktion hatte von diesem Tag an einen neuen Fraktionsvorsitzenden, dies ist bis heute Hans Gibietz aus Mottgers. Für die BWG war dieser Wahlerfolg mit Sicherheit einer der wichtigsten Höhepunkte in ihrer bisherigen Geschichte.

Am 21.08.1999 konnte die BWG  in der Sterbfritzer Mehrzweckhalle ihr 25-jähriges Jubiläum feiern. Es war nur zu selbstverständlich, dass unser frisch gebackener Bürgermeister Johann Heberling die Feier mit einer Festrede eröffnete.

Am 4.06.2004  feierte die BWG  im Dorfgemeinschaftshaus Mottgers ihr 30-jähriges Bestehen. Hierzu waren zahlreiche Gäste aus allen Parteien aus Gemeinde und Kreis erschienen. Mit einem bunten Unterhaltungsprogramm wurde das Ereignis gebührend gefeiert.

Die BWG ist kein Verein und keine Partei. Sie setzt sich aus Bürgerinnen und Bürger zusammen, die Interesse an der Kommunalpolitik in unserer Gemeinde Sinntal ohne eine Parteienbrille haben.

Die BWG ist nur in unserer Gemeinde Sinntal aktiv. Bei übergeordneten Wahlen wie Kreis, Land oder Bund ist jeder in seiner Entscheidung frei, welche Partei er wählen möchte.

Die BWG bekommt im Gegensatz zu den anderen Parteien keine Wahlkostenerstattung. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Die Finanzierung erfolgt durch Spenden der Mitglieder. Zur Zeit spenden alle unsere Fraktionsmitglieder ihre Fraktiossitzungsgelder, um die Idee der BWG weiterzutragen.

BWG Grundsätze:
  • Rücksicht auf den Bürger soviel wie möglich, Steuern und Abgaben so wenig wie nötig!
  • Kein Fraktionszwang!
  • Überparteilich, nur dem Bürger verpflichtet!