BWG ist die Abkürzung für
Bürgerliche- Wähler-Gemeinschaft.
Eine Bürgerliche- Wähler-Gemeinschaft ist in der heutigen
Kommunalpolitik nicht mehr weg zu denken. Als unabhängige
Wählergemeinschaft ist sie nur unseren Bürgerinnen und Bürgern und
somit dem Wohl der Gemeinde verpflichtet und hat
parteienunabhängigen Handlungsspielraum.
Aufteilung der Stimmen in der
Gemeindevertretung:
Keine Fraktion hat eine Mehrheit,
hierzu wären 16 Sitze nötig!

BWG - wer kann mitmachen ?
- JEDER BÜRGER , der an einer parteilosen sachlichen
Gemeindepolitik gemäß unseren Grundsätzen interessiert ist.